Während dieser weltweiten Pandemie sind natürlich auch wir darauf aus, den bestmöglichen Schutz für Sie, Ihren Haushalt und unsere eigenen Mitarbeiter zu gewährleisten. Deshalb achten wir während unserer Arbeiten streng auf gesetzliche Regelungen und einen umfassenden Schutz. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was Sie für den bestmöglichen Schutz tun können, und wie wir unsere Mitarbeiter schützen.
Wie können Sie sich schützen?
Während unserer Arbeiten an Ihrem Haus kann es durchaus vorkommen, dass wir Ihre Innenräume betreten müssen. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei unserem Besuch immer eine Maske zur Hand zu haben.
Wie schützen wir unsere Mitarbeiter?
Unsere Mitarbeiter achten stets auf den Mindestabstand, während sie Arbeiten rund um Ihr Dach verrichten. Bei Besprechungen tragen unsere Mitarbeiter gemäss der Schweizer Maskenpflicht immer eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlene Maske.
Beim Betreten Ihrer Räume achten wir zusätzlich darauf, Flächenkontakt möglichst zu vermeiden. Vor, während und auch nach unseren Arbeiten desinfizieren sich unsere Mitarbeiter die Hände mit Desinfektionsmittel, um noch mehr Sicherheit und Schutz gewährleisten zu können.
Folgende Maskentypen werden vom BAG empfohlen:

Allgemeine Regelungen zum
Schutz vor CODIV-19
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen liegt uns der Schutz unserer Mitarbeiter und Kunden sehr am Herzen. Deshalb befolgen wir selbstverständlich alle Regelungen, die aktuell in der Schweiz gelten.
Grundsätzlich empfiehlt das BAG immer dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Eine generelle Maskenpflicht besteht hier:
- Im öffentlichen Verkehr und im Flugzeug
- In öffentlich zugänglichen Bereichen
- Im öffentlichen Raum, darunterfallen:
- Belebte Fussgängerzonen von Zentren und Dorfkernen
- Überall, wo der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann
- In Innenräumen bei der Arbeit
- In der Sekundarstufe II während des Unterrichts und auf dem gesamten Schulareal, darunter fallen u.a.:
- Gymnasien
- Berufsschulen
- Fachmittelschulen
Empfehlungen für einen besseren Schutz vor COVID-19
Neben den bereits erwähnten Maßnahmen empfiehlt das BAG zudem folgende Hygiene- und Verhaltensregeln im Schweizer Raum:
- Vermeiden Sie Menschenansammlungen und halten Sie einen Mindestabstand von 1,5m. Halten Sie die Maskenpflicht dort ein, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann sowie an den dafür vorgesehen Orten.
- Versuchen Sie nach Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern Home-Office anzubieten (wenn möglich).
- Lüften Sie Ihre Räume mehrmals täglich, waschen Sie Ihre Hände und vermeiden Sie Händeschütteln.
Wenn wir alle gemeinsam diese Regelungen einhalten, steht einer guten und sicheren Zusammenarbeit nichts mehr im Weg! Wir freuen uns auf unser gemeinsames Projekt!
Ihr Hauptdächer.ch-Team