Durch die Vorgaben aus der Norm SIA 271, Ziffer 2.1.3.2, ist ein gefahrloser Unterhalt des Abdichtungssystems jederzeit möglich. Ist die Absturzhöhe bei einem Flachdach höher als 3,0 m sind Sicherungsmassnahmen gegen einen Sturz über die Dachkante zu treffen. Bei nicht genutzten Flachdächern kann die Absturzsicherung durch die Montage von EAP (Einzelanschlagpunkten) erreicht werden. Bei genutzten Flachdächern (z. B. mit Solaranlagen) sind Seil oder Schienensysteme oder ein Kollektivschutz vorzusehen.